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04.11.2025

Biogas in die Gasnetze – weitere gemeinsame Branchenempfehlung

Aufbauend auf der Empfehlung vom Juli 2025 haben sich führende Unternehmen der Biogasbranche, darunter auch biogeen, zusammengeschlossen und erneut eine Branchenempfehlung an Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Ministerien und Verbände versendet. Das klare Ziel: eine dauerhafte Sicherung der bestehenden Optionen aus der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), damit Biogas weiterhin kosteneffizient in die bestehende Infrastruktur eingespeist, gespeichert und flexibel genutzt werden kann.

Mit fast 300 Anlagen und einer Leistung von 800 Megawatt haben die Initiatoren der Branchenempfehlung einen großen Anteil an der heimischen Biogasproduktion im Umfang von 8 TWh. Mit ihren Produkten versorgen sie rein rechnerisch 1,1 Millionen Haushalte mit grüner Energie, vermeiden jährlich 3,6 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen und steigern die regionale Wertschöpfung.

Damit dieser Beitrag zur Energiewende gesichert bleibt, braucht es klare und belastbare Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas ins Gasnetz.

Die Branche hat sich deshalb erneut zusammengeschlossen, um ihre Position zur Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen darzustellen. Hintergrund sind das Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung, die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und die anstehende Umsetzung der EU-Gasmarktrichtlinie.

Wichtige Empfehlung zum jetzigen Zeitpunkt

Die bisherigen Vorgaben zum Netzanschluss haben in den vergangenen Jahren für Stabilität, Planbarkeit und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern gesorgt. Mit den aktuellen politischen und regulatorischen Veränderungen steigt jedoch der Bedarf an langfristigen, praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen. Nur wenn der Zugang zum Gasnetz weiterhin gesichert ist, kann Biogas seine Rolle als heimische, klimafreundliche Energiequelle ausbauen.

Konkrete Forderungen 

Der Branchenbrief benennt die zentralen Ziele und gibt konkrete Empfehlungen zu deren Umsetzung. Zu den wichtigsten Forderungen gehören:

  • Beibehaltung der bisherigen Netzanschlusspflicht und des § 33 GasNZV-Verfahrens
  • Faire Kostenaufteilung zwischen Netz- und Anlagenbetreibern
  • Transparente und zügige Umsetzung von Netzanschlüssen mit klarer Kostenübersicht